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Der Hansen Media GmbH (Werbe Fabrik Berlin) im folgenden Auftragnehmerin


1. Fahrzeugbeschriftungen / Fahrzeugfolierungen:


1. Angebotsumfang, Vergütungsänderung


Die Auftragnehmerin nimmt Fahrzeugbeschriftungen / Fahrzeugfolierungen nach Kundenwunsch vor.
1. Das Angebot der Auftragnehmerin bezieht sich ausschließlich auf den vom Kunden übermittelten Fahrzeugtyp.
2. Die Gestaltungsfreigabe ist auf das im Angebot benannte Fahrzeug/ Fahrzeugtyp bezogen.
3. Eine Änderung des Fahrzeugtyps nach Gestaltungsfreigabe ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Sie kann jedoch
einvernehmlich gegen Vergütung des bisherigen Leistungsaufwandes bzw. gegen Vergütung des Mehraufwandes erfolgen.
4. Die Vergütung für den bisherigen Leistungsaufwand gem. Ziff. 1 c) ist dabei bei Änderungsmitteilung des Fahrzeugtyps nach
Gestaltungsfreigabe und vor Fertigstellung der Fahrzeugbeschriftungen bzw. Folierungen mit 50% des bisherigen
Angebotspreises, nach Beginn der Produktion der Fahrzeugbeschriftungen bzw. Folierungen mit 100% des bisherigen
Angebotspreises zu bemessen.


2. Reinigung / Beseitigung bestehender Beschriftung-/ Folierung


1. Eine Beschriftung/ Folierung erfolgt nur auf einem zuvor gereinigten Fahrzeug ohne Wachsversiegelung.
2. Der Kunde hat das Fahrzeug gereinigt und ohne Wachsversiegelung an die Auftragnehmerin zu übergeben. Neufahrzeuge
werden in der Regel vom Hersteller oder Händler mit einer Wachsversiegelung ausgeliefert, auch diese ist zu entfernen.
3. Bei der Entgegennahme von nicht gereinigten oder wachsversiegelten Fahrzeugen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von
99,- € zzgl. USt für PKW, in Höhe von 199,- € zzgl. USt für Transporter bzw. in Höhe von 399,- € zzgl. USt für LKW erhoben.
4. Der Kunde hat das Fahrzeug frei von Beschriftungen oder Folierungen zu übergeben.
5. Bei der Entgegennahme von beschrifteten / folierten Fahrzeugen wird die Beseitigung der Beschriftung und Folierung durch den
Auftragnehmer vorgenommen, welche vom Kunde entsprechend dem Aufwand zu vergüten ist.


3. Keine Prüfung der Betriebserlaubnis / Rechte Dritter


1. Der Auftragnehmer nimmt die Beschriftung / bzw. Folierung nach Wunsch des Kunden vor.
2. Es findet keine Prüfung dahingehend statt, ob die Beschriftung – bzw. Folierung Einfluss auf die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs oder die Erlaubnis zur Führung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr hat.
3. Der Auftragnehmer nimmt gleichfalls keine Prüfung des Auftrags dahingehend vor, ob durch die Beschriftung / Folierung Rechte
Dritter, insbesondere Marken- Geschmacks- und Gebrauchsmuster verletzt werden.


4. Haftungsausschluss


1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an nachlackierten Fahrzeugteilen, infolge der Entfernung vorhandener oder
vom Auftragnehmer aufgebrachter Beschriftungen oder Folierung. Dies gilt nicht, soweit ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zur Entstehung des Schadens geführt hat.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Beschriftung oder Folierung auf der Heckscheibe durch die Benutzung eines
Eiskratzers oder des Heckscheibenwischers lösen kann. Daher ist die Haftung wegen Mängeln an der Beschriftung oder der
Folierung der Heckscheibe ausgeschlossen, es sei denn der Mangel beruht nicht auf der Benutzung eines Eiskratzers oder des
Heckscheibenwischers.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an den Heizdrähten der Heckscheibe, die bei der Entfernung vorhandener
oder vom Auftragnehmer aufgebrachter Beschriftungen oder Folierungen an der Heckscheibe im Innenraum entstehen können.
Dies gilt nicht, soweit ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zur
Entstehung des Schadens geführt hat.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel an der Beschriftung oder der Folierung die infolge der Nutzung einer Waschanlage
entstehen.
5. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er keine Versicherung für Sachen des Kunden abschließt. Der Auftragnehmer haftet
nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte. Dies gilt nicht, soweit dem Auftragnehmer oder
einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gleichfalls ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachungsbeitrag zur Last
gelegt werden kann.


1. Bedruckte Textilien


Haftungsausschluss
Bei Textilien, die der Auftragnehmer für den Kunden bedruckt ist die Haftung für Mängel am Auftrag infolge der Benutzung von
Weichspüler und Wäschetrockner ausgeschlossen. Es sind die vom Auftragnehmer gegebenen Waschhinweise zu beachten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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